TOP Ö 2: 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sport- und Freizeitgelände - Im Greut", a) Behandlung der während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden u. Träger öffentl. Belange eingegangenen Anregungenund Stellungnahmen und Einarbeitung in die Planunterlagen. b) Billigung des Planentwurfs bestehend aus Satzung, Begründung, Umweltbericht, Textl. Festsetzungen u. Planteil und Beschluss den Planentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.