TOP Ö 2: Bebauungsplan "Edwin-Kessler-Straße", a) Prüfung und Behandlung der während der gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen sowie Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander (§ 1 Abs. 7 BauGB). b) Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "Edwin-Kessler-Straße", bestehend aus Satzung, Begründung mit Umweltbericht, Textl. Festsetzungen und Planteil gem. § 10 BauGB.