TOP Ö 4: Bebauungsplan "Bei der Mühle", OT Unterlauchringen a) Behandlung der während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen undStellungnahmen und Einarbeitung in die Planunterlagen b) Billigung des Planentwurfs bestehend aus Satzung, Begründung mit Umweltbericht, Textlichen Festsetzungen und Planteil und Beschluss den Planentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.