TOP Ö 5: Bebauungsplan "Riedpark", Ortsteil Unterlauchringen, a.) Behandlung der während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen. b.) Billigung des Planentwurfs bestehend aus Satzung, Begründung mit Umweltbericht, Textliche Festsetzungen und Planteil und Beschluss den Planentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.