TOP Ö 3: 1. Änderung des Bebauungsplanes "Greutwiesen", OT Oberlauchringen: a) Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes "Greutwiesen" b) Beschluss, die Änderung nach § 13a BauGB als vereinfachtes Verfahren durchzuführen. c) Zustimmung zum Änderungsentwurf und Beschluss, den betroffenen Bürgern und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.