TOP Ö 2: Bebauungsplan "Riedpark", Ortsteil Unterlauchringen a) Vorstellung des Überarbeiten Konzeptes sowie Behandlung der während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der betroffenen Behören und Träger öffen tlicher Belange eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen b) Billigung des Planentwurfs bestehend aus Satzung, Begründung mit Umweltbericht, Textlichen Festsetzungen und Planteil und Beschluss den Planentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.