TOP Ö 3: Bebauungsplan "Nack II", Ortsteil Oberlauchringen a) Behandlung der während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und S tellungnahmen. b) Billigung des Planentwurfs bestehend aus Satzung, Begründung mit Umweltbericht, Textlichen Festsetzungen und Planteil und Beschluss den Planentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.