TOP Ö 2: Aufstellung des Bebauungsplanes "Wiggenberg Ost 1.BA", OT Oberlauchringen a) Aufstellungsbeschluss des geänderten Planes nach § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss den Bebauungsplan gemäß § 13 BauGB aufzustellen c) Beschluss den geänderten Entwurf auszulegen und den Bürgern und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 3 Abs. 2 BauGB zu geben.