TOP Ö 2: Aufstellung des Bebauungsplanes "Wiggenberg Ost 2.BA", OT Oberlauchringen a) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB b) Billigung des Vorentwurfs und Beschluss zur ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Satz 1BauGB c) Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie über die Beteiligung der betroffenen Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB